Begriffe zu Naturismus (Quelle: www.natury.de)

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Begriffe zu Naturismus (Quelle: www.natury.de)

Beitrag von Admin »

Naturismus gilt es von anderen Begriffen abzugrenzen, um Klarheit zu schaffen, wovon wir sprechen.

Die historischen Begriffe Nacktkultur und Freikörperkultur wollen wir mit dem Naturismus-Begriff gleichsetzen. Alle drei berufen sich auf eine naturbezogene Grundauffassung, die Naturbewusstheit, Naturschutz und in gewissem Maße Naturverehrung einschließt. Unterschiede zwischen diesen Begriffen sind rein historisch bedingt, aber faktisch unerheblich. Allen gemein ist jedenfalls das bewusste Ausleben der menschlichen Nacktheit in naturbezogenem Rahmen.

Nudismus ist demgegenüber eine Neigung, bei allen möglichen Gelegenheiten nackt zu sein, ohne dass hier eine ausdrückliche Naturbezogenheit vorliegt.

Nacktsport (Nacktbaden, Nacktjoggen, Nacktwandern, Nacktradeln, Nacktbergsteigen usw.) ist die nackte Ausübung sportlicher oder gymnastischer Aktivitäten, die als Basis sowohl den Naturismus wie auch den Nudismus haben kann.

Exhibitionismus ist die krankhafte Neigung, seine (erregten) Sexualorgane anderen Menschen zu präsentieren. Exhibitionismus ist eine Straftat. Laut einem Urteil des Bayrischen OLG kann von Exhibitionismus nur dann gesprochen werden, wenn das Ziel der Handlung eine sexuelle Befriedigung ist.

Ein Öffentliches Ärgernis ist eine Straftat, die eine sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit betrifft. Auch Exhibitionismus fällt unter diese Kategorie.

Als Belästigung der Allgemeinheit wird eine Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Sie ist durch eine "grob ungehörige" Handlung gegeben, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden UND die öffentliche Ordnung zu stören.

Die drei letztgenannten Begriffe Exhibitionismus, Öffentliches Ärgernis und Belästigung der Allgemeinheit betreffen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Diese haben mit den erstgenannten Begriffen Naturismus, Nudismus und Nacktsport absolut nichts zu tun und sind diesen geradezu gegensätzlich ausgerichtet.

Bloße Nacktheit, z. B. beim Nacktwandern in der freien Natur, kann unserer Auffassung nach keine Ordnungswidrigkeit sein, weil sie keine grob ungehörige Handlung darstellt. Solange die katholische Kirche in ihrem aktuellen Fundamentalwerk zur katholischen Sozialethik (Karel Woityla: Liebe und Verantwortung) formuliert: "Der Mensch kann nackt und unbedeckt bleiben und bewahrt dennoch seinen Glanz und seine Schönheit.", kann menschliche Nacktheit schwerlich als "grob ungehörige Handlung" klassifiziert werden.
Wären alle nackt, so würden viele Vorurteile gar nicht entstehen. Und es gäbe weniger Probleme.
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